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   LSG Niedersachsen-Bremen, 17.04.2007 - L 7 AS 693/06 ER   

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https://dejure.org/2007,114578
LSG Niedersachsen-Bremen, 17.04.2007 - L 7 AS 693/06 ER (https://dejure.org/2007,114578)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 17.04.2007 - L 7 AS 693/06 ER (https://dejure.org/2007,114578)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 17. April 2007 - L 7 AS 693/06 ER (https://dejure.org/2007,114578)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 02.10.2006 - L 8 AS 478/05

    Bestimmtheitserfordernis bei einer Aufforderung zur Ableistung von Arbeit im

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.04.2007 - L 7 AS 693/06
    Die Wirksamkeit der Rechtsfolgenbelehrung setzt daher voraus, dass sie konkret, verständlich, vollständig und zeitnah ergeht, sodass erkennbar ist, welche unmittelbaren und konkreten Konsequenzen sich aus dem Nichterscheinen zum festgesetzten Meldetermin ohne wichtigen Grund, ergeben (vgl. Beschluss des angerufenen Senats vom 19.01.2007 - L 7 AS 43/07 ER; LSG Nds.-HB. Beschluss vom 02.10.2005 - L 8 AS 478/05 ER - Berlit in: LPK-SGB 11, 2. Auflage 2007, § 31 Rdnr. 75 i. v. m. Rdnr. 64 ff).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 09.03.2007 - L 7 AS 43/07

    Leistungsabsenkung wegen Nichterfüllung der in einer Eingliederungsvereinbarung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.04.2007 - L 7 AS 693/06
    Die Wirksamkeit der Rechtsfolgenbelehrung setzt daher voraus, dass sie konkret, verständlich, vollständig und zeitnah ergeht, sodass erkennbar ist, welche unmittelbaren und konkreten Konsequenzen sich aus dem Nichterscheinen zum festgesetzten Meldetermin ohne wichtigen Grund, ergeben (vgl. Beschluss des angerufenen Senats vom 19.01.2007 - L 7 AS 43/07 ER; LSG Nds.-HB. Beschluss vom 02.10.2005 - L 8 AS 478/05 ER - Berlit in: LPK-SGB 11, 2. Auflage 2007, § 31 Rdnr. 75 i. v. m. Rdnr. 64 ff).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 06.09.2007 - L 7 AS 472/07

    Voraussetzungen für eine Absenkung von Arbeitslosengeld II eines erwerbsfähigen

    Die Wirksamkeit der Rechtsfolgenbelehrung setzt daher voraus, dass sie konkret, verständlich, vollständig und zeitnah ergeht, sodass erkennbar ist, welche unmittelbaren und konkreten Konsequenzen sich aus einem Verstoß gegen die in der Eingliederungsvereinbarung festgelegten Pflichten ergeben (vgl. Beschlüsse des Senats vom 17.04.2007 - L 7 AS 693/06 ER und vom 19.01.2007 - L 7 AS 43/07 ER; LSG Nds.-HB.
  • SG Oldenburg, 23.07.2007 - S 49 AS 267/07
    Der Bescheid der Beklagten vom 29.12.2006 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 29.01.2007 ist rechtmäßig und verletzt den Kläger nicht in seinen Rechten, denn die Beklagte durfte - trotz der erforderlichen, jedoch in der Verwaltungsakte fehlenden urschriftlichen Nachweise einer Rechtsbehelfsbelehrung sowie des Vermittlungsvorschlages (siehe hierzu Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 17.04.2007 - Az.: L 7 AS 693/06 ER) - eine Leistungskürzung nach § 31 Abs. 1 Ziffer 1 c) bzw. Ziffer 1 d) SGB II vornehmen.

    Da die gerichtliche Prüfung in der Regel innerhalb eines Eilverfahrens stattfindet und in den meisten Fällen aus zeitlichen Gründen keine Beweisaufnahme möglich ist, kann eine ordnungsgemäße Belehrung über die Rechtsfolgen nicht angenommen werden (Sonnhoff in jurisPK-SGB II, § 31 Rn. 141 m.w.N.; so auch im Ergebnis Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 17.04.2007 - Az.: L 7 AS 693/06 ER).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 05.08.2009 - L 7 AS 323/09
    Die Beweislast für das Vorliegen einer ordnungsgemäßen Rechtsfolgenbelehrung trifft den Leistungsträger (BSG, a. a. O.; so auch Beschluss des Senats vom 17.04.2007 - L 7 AS 693/06 ER - m. w. N.; Sonnhoff in: jurisPK-SGB 11, 2. Auflage 2007, § 31 Rdnr. 139 ff).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.04.2008 - L 7 AS 583/07
    Die Wirksamkeit einer Rechtsfolgenbelehrung setzt daher voraus, dass sie konkret, verständlich, vollständig und zeitnah ergeht, so dass erkennbar ist, welche unmittelbaren und konkreten Konsequenzen sich aus dem sanktionieren Verhalten ergeben (vgl. Beschlüsse des angerufenen Senats vom 19.01.2007 - L 7 AS 43/07 ER - vom 17.04.2007 - L 7 AS 693/06 ER - vom 20.11.2007 - L 7 AS 193/07 ER - LSG Nds-HB, Beschluss vom 02.10.2005 - L 8 AS 478/05 ER - Berlit in: LPK-SGB 11, 2.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.12.2010 - L 7 AS 1022/10
    Die Wirksamkeit der Rechtsfolgenbelehrung setzt daher voraus, dass sie konkret, verständlich, vollständig und zeitnah ergeht, so dass erkennbar ist, welche unmittelbaren und konkreten Konsequenzen sich aus dem Nichterscheinen zum festgesetzten Meldetermin ohne wichtigen Grund ergeben (vgl. Beschluss des angerufenen Senats vom 19.01.2007 - L 7 AS 43/07 ER - Beschluss vom 17.04.2007 - L 7 AS 693/06 ER -).
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